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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ypsilon Pi, Inhaber Yunus Peker, Kollwitzstraße 76, 10435 Berlin (nachfolgend „Ypsilon Pi“)
Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Ypsilon Pi und den Kunden über die Erstellung, Rettung, Überarbeitung und Optimierung von Websites sowie damit verbundene Leistungen (insbesondere Agent-ready-Aufbereitung und Agentic SEO).

(2) Ypsilon Pi erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Ypsilon Pi ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn Ypsilon Pi ihnen in Textform (§ 126b BGB), z. B. per E-Mail, zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der konkrete Umfang der Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot von Ypsilon Pi und dessen Leistungsbeschreibung. Nur die dort genannten Leistungen sind geschuldet.

(2) Zu den Leistungen gehören je nach Angebot insbesondere:
a) die Neuerstellung von Websites;
b) die Rettung bestehender Websites (Sicherung und Übernahme vorhandener Inhalte in einen neuen Auftritt);
c) die Erstellung PHP-freier, statischer Websites;
d) die Agent-ready-Aufbereitung einer Website (maschinenlesbare Beschreibung des Betriebs und seiner Leistungen für KI-Systeme sowie die Eintragung in ein hierfür vorgesehenes Verzeichnis);
e) Agentic SEO (strukturierte Aufbereitung von Inhalten für Suchmaschinen und KI-Assistenten).

(3) Hosting, Domainverwaltung, laufende Pflege, Wartung, Datensicherung und Sicherheitsüberwachung sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich genannt sind. Im Übrigen übergibt Ypsilon Pi die fertige Website zur Nutzung durch den Kunden.

(4) Ypsilon Pi darf sich zur Leistungserbringung Dritter und technischer Hilfsmittel, einschließlich KI-gestützter Werkzeuge, bedienen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden verbleibt bei Ypsilon Pi.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote von Ypsilon Pi sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An verbindliche Angebote hält sich Ypsilon Pi 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein verbindliches Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt, oder – bei freibleibenden Angeboten – durch Auftragsbestätigung von Ypsilon Pi oder durch Beginn der Leistungserbringung.

(3) Änderungen und Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden gesondert vergütet.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt Ypsilon Pi alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Logos, Unternehmensangaben sowie Zugänge zu bestehenden Websites, Hostern und Domains, soweit diese für die Leistung benötigt werden.

(2) Der Kunde versichert, dass er an allen von ihm bereitgestellten Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und dass diese Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt Ypsilon Pi von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte seiner Website verantwortlich, insbesondere für Impressum, Datenschutzerklärung und wettbewerbsrechtliche Angaben. Ypsilon Pi kann auf Wunsch allgemeine Muster Dritter technisch einbinden; die inhaltliche Prüfung obliegt dem Kunden. Rechtsberatung wird nicht erbracht.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwand, der dadurch entsteht, kann Ypsilon Pi nach vorheriger Ankündigung nach den im Angebot genannten Stundensätzen, sonst nach Zeitaufwand zu angemessenen Sätzen, gesondert berechnen.

§ 5 Termine und Fristen

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um voraussichtliche Angaben.

(2) Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat (insbesondere verspätete Mitwirkung oder Freigaben), verschieben vereinbarte Termine entsprechend.

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt ein Festpreis für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang.

(2) Ypsilon Pi ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Alle Preise verstehen sich als Endpreise; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen.

(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Vergütung in Rechnung gestellt, der Restbetrag mit Abnahme. Bei laufenden Leistungen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder über den im Angebot genannten Zahlungsdienstleister.

(5) Bei Zahlungsverzug ist Ypsilon Pi berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten. Die gesetzlichen Verzugszinsen und die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB bleiben unberührt.

§ 7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung stellt Ypsilon Pi die Website dem Kunden zur Abnahme bereit und teilt dies in Textform mit. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang dieser Mitteilung und erklärt die Abnahme oder teilt konkrete wesentliche Mängel mit.

(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel in Textform mitteilt, oder wenn der Kunde die Website produktiv nutzt, ohne wesentliche Mängel zu rügen. Ypsilon Pi weist bei der Bereitstellung auf diese Folge hin.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

(4) Teilleistungen können gesondert abgenommen werden, wenn dies vereinbart ist.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die für ihn erstellte Website für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und zu bearbeiten. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung nur vorläufig und widerruflich gestattet.

(2) Von Ypsilon Pi eingesetzte Komponenten Dritter (insbesondere Open-Source-Software, Schriften, Bibliotheken, Bild- und Symbolsammlungen) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen ihrer Rechteinhaber. Ypsilon Pi weist den Kunden auf Nachfrage auf die eingesetzten Komponenten und deren Lizenzen hin.

(3) Vom Kunden bereitgestellte Inhalte verbleiben in dessen Rechten. Der Kunde räumt Ypsilon Pi daran das für die Leistungserbringung erforderliche einfache Nutzungsrecht ein.

(4) Ypsilon Pi ist berechtigt, die für den Kunden erstellte Website als Referenz zu nennen und in angemessenem Umfang (Name, Screenshot, Link) auf eigenen Kanälen darzustellen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Ein Widerspruch ist jederzeit per E-Mail möglich.

(5) Ypsilon Pi darf an einer unauffälligen Stelle der Website (zum Beispiel im Footer) einen Hinweis auf die Erstellung durch Ypsilon Pi anbringen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 9 Sichtbarkeit, Suchmaschinen und KI-Systeme

(1) Ypsilon Pi schuldet die fachgerechte Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen zur Agent-ready-Aufbereitung und zum Agentic SEO.

(2) Ypsilon Pi schuldet nicht, dass die Website in Suchmaschinen, KI-Assistenten oder sonstigen Systemen Dritter bestimmte Platzierungen, eine bestimmte Sichtbarkeit, Empfehlungen oder eine bestimmte Darstellung erreicht. Diese Ergebnisse hängen von den Verfahren und Entscheidungen Dritter ab, auf die Ypsilon Pi keinen Einfluss hat.

(3) Die Eintragung in ein Verzeichnis für KI-Systeme erfolgt nach dessen jeweiligen Regeln. Ypsilon Pi übernimmt keine Gewähr für Verfügbarkeit, Fortbestand oder Nutzung dieses Verzeichnisses durch Dritte.

§ 10 Gewährleistung

(1) Ypsilon Pi leistet Gewähr dafür, dass die Website zum Zeitpunkt der Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit hat und in den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Versionen der verbreiteten Browser (Chrome, Safari, Firefox, Edge) funktioniert.

(2) Mängel sind Ypsilon Pi unverzüglich und nachvollziehbar mitzuteilen. Ypsilon Pi beseitigt Mängel durch Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder, bei wesentlichen Mängeln, vom Vertrag zurücktreten.

(3) Keine Mängel sind insbesondere: Beeinträchtigungen durch spätere Änderungen des Kunden oder Dritter an der Website, durch Änderungen bei Hostern, Browsern, Suchmaschinen oder KI-Systemen, die nach der Abnahme eintreten, sowie durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte.

(4) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche in den Fällen des § 11 Abs. 1 sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

§ 11 Haftung

(1) Ypsilon Pi haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist je Schadensfall auf das Doppelte der für den betroffenen Auftrag vereinbarten Vergütung begrenzt.

(4) Für den Verlust von Daten haftet Ypsilon Pi im Rahmen der vorstehenden Absätze nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(5) Für Inhalte, Angaben und Entscheidungen des Kunden sowie für die Ergebnisse von Suchmaschinen und KI-Systemen Dritter (§ 9) haftet Ypsilon Pi nicht.

(6) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Ypsilon Pi.

§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung des Vertrags.

(2) Soweit Ypsilon Pi im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise von Ypsilon Pi.

(3) Zugangsdaten, die der Kunde Ypsilon Pi überlässt, werden nur für die Leistungserbringung verwendet und nach Abschluss des Auftrags gelöscht, soweit sie nicht für vereinbarte laufende Leistungen benötigt werden. Der Kunde ist gehalten, überlassene Zugangsdaten nach Abschluss zu ändern.

§ 13 Laufende Leistungen, Laufzeit und Kündigung

(1) Vereinbarte laufende Leistungen (zum Beispiel Pflege oder Änderungsservice) haben, soweit nichts anderes vereinbart ist, eine Laufzeit von einem Monat und verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang (§ 305b BGB).

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.